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   BVerwG, 23.10.1968 - IV C 42.66   

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BVerwG, 23.10.1968 - IV C 42.66 (https://dejure.org/1968,1025)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1968 - IV C 42.66 (https://dejure.org/1968,1025)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1968 - IV C 42.66 (https://dejure.org/1968,1025)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung zum Bau eines Werkstattgebäudes auf dem Gelände einer Tankstelle - Innerbehördliche Mitwirkung einer Verwaltungsbehörde an einem Verfahren - Rechtsschutzverkürzung durch alleinige Klageerhebung gegen die Entscheidung einer am Verwaltungsverfahren beteiligten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 444
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - IV C 42.66
    Entscheidet die oberste Landesstraßenbaubehörde im Falle des § 9 Abs. 2 und 3 FStrG, anstatt sich auf eine innerbehördliche Mitwirkung zu beschränken, durch Verwaltungsakt, so ist diese Entscheidung wegen der ihr fehlenden gesetzlichen Grundlage im Anfechtungsverfahren ohne weiteres aufzuheben (abw. Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 - in BVerwGE 16, 116 [127]).

    Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 - (BVerwGE 16, 116) könne in diesem Falle im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht geprüft werden, ob die Zustimmung materiell zu Recht verweigert worden sei.

    Allerdings ist dem Berufungsgericht zuzugeben, daß die von ihm bekämpfte Rechtsauffassung, wie sie der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 - (BVerwGE 16, 116 [127]) entwickelt und der erkennende Senat sie in seinem Urteil vom 16. Juli 1965 - BVerwG IV C 30.65 - (BVerwGE 21, 354 [BVerwG 16.07.1965 - IV C 30/65] [355 f.]) übernommen hat, Bedenken begegnet.

    An der Ansicht, daß diese Lösung im Ergebnis den Rechtsschutz verkürze und sich aus diesem Grunde verbiete (vgl. Urteil vom 28. Mai 1963 a.a.O.), vermag der Senat, nach erneuter Prüfung nicht festzuhalten.

  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 167.65

    Festsetzung von Baulinien oder Baugrenzen im qualifizierten Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - IV C 42.66
    Erforderlich ist dafür nur, daß sie den Willen der am Zustandekommen des Planes beteiligten Behörden erkennen lassen, das Verhältnis zwischen der Bundesstraße und der Bebauung anliegender Grundstücke - in Richtung auf die Funktion der Anbauverbote - zu regeln (vgl. zu der insoweit vergleichbaren Frage, wann eine Festsetzung "über die überbaubaren Grundstücksflächen" im Sinne des § 30 BBauG vorliegt, das Urteil vom 12. Januar 1968 - BVerwG IV C 167.65 - [DÖV 1968, 581]).
  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65

    Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - IV C 42.66
    Allerdings ist dem Berufungsgericht zuzugeben, daß die von ihm bekämpfte Rechtsauffassung, wie sie der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 - (BVerwGE 16, 116 [127]) entwickelt und der erkennende Senat sie in seinem Urteil vom 16. Juli 1965 - BVerwG IV C 30.65 - (BVerwGE 21, 354 [BVerwG 16.07.1965 - IV C 30/65] [355 f.]) übernommen hat, Bedenken begegnet.
  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 151.59

    Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs einer Bundesfernstraße -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - IV C 42.66
    Die Entscheidung über eine Ausnahme nach § 9 Abs. 8 FStrG aber ist gerade nicht in Form der innerbehördlichen Mitwirkung, sondern durch Verwaltungsakt zu treffen (Urteil vom 3. September 1963 - BVerwG I C 151.59 - in BVerwGE 16, 301 [303]).
  • BVerwG, 08.12.1966 - IV C 32.65

    Baugenehmigung für eine Tankstelle - Erledigung des Rechtsstreits in der

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - IV C 42.66
    Wenn eine Verwaltungsbehörde nur zur innerbehördlichen Mitwirkung an einem Verfahren berufen ist, jedoch gleichwohl in der Form des Verwaltungsaktes entscheidet, ist die gegen den Verwaltungsakt gerichtete Anfechtungsklage begründet, weil er als belastender Verwaltungsakt einer gesetzlichen Grundlage bedürfte, eine solche gesetzliche Grundlage aber fehlt (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1966 - BVerwG IV C 32.65 - [S. 3]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 11 A 2511/16

    Anbauverbot; Anbauverbotszone; Autobahn; bauliche Anlage; Baugenehmigung;

    vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 28. Mai 1963 - I C 247.58 -, BVerwGE 16, 116 (119 ff.) = juris, Rn. 6 ff., und vom 23. Oktober 1968 - IV C 42.66 -, Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 8, S. 48.

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1968 - IV C 42.66 -, Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 8, Leitsatz 1 und S. 47 f.

  • BVerwG, 21.09.2006 - 4 C 9.05

    Anbauverbot; Anlage der Außenwerbung; Werbeanlage; Ortsdurchfahrt; Hochbauten;

    Die Regelung setzt voraus, dass die gesetzgeberische Zielsetzung der Anbauverbote in dem unter Mitwirkung des Trägers der Straßenbaulast zustande gekommenen Bebauungsplan schon generell berücksichtigt ist; allein darin liegt die innere Rechtfertigung für die Ausschaltung der Anbauverbote des § 9 FStrG (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1968 - BVerwG 4 C 42.66 - BayVBl 1969, 282 und vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 42.72 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 13).
  • BVerwG, 18.01.2022 - 6 B 21.21

    Keine selbständige Anfechtbarkeit des Austausches eines Prüfers im

    Die hierauf bezogenen Verweise des Klägers in seiner Beschwerde auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1968 (4 C 42.66 - NJW 1969, 444) und vom 20. November 1990 (1 C 8.89 ) lassen eine fehlerhafte Anwendung des § 44a Satz 1 VwGO nicht erkennen.
  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 48.67

    Rechtsmittel

    Daß das Landratsamt - zu Unrecht - das Baugenehmigungsverfahren über die am 25. Januar 1963 erfolgte Versagung der Ausnahmebewilligung hinaus "zurückgestellt" hat, stand mit Rücksicht auf die §§ 75 f. VwGO dem (erweiterten) Klageantrag nicht entgegen (vgl. dazu das Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG IV C 42.66 - VRS 36, 142 [144]).

    Bei Vorhaben, die in den 20 m-Streifen hineinreichen, verdrängt die verfahrensrechtlich stärkere Mitwirkungsform der Entscheidung durch Verwaltungsakt die nur innerbehördliche Beteiligung, so daß in diesen Fällen über das Anbauverbot einheitlich durch Verwaltungsakt zu entscheiden ist" (Urteil vom 23. Oktober 1968 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2001 - 11 A 3153/96

    Aufgaben im Bereich der Straßenbauverwaltung durch den Landesbetrieb Straßenbau;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1968 - IV C 42.66 -, Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 8, S. 50 (zu § 9 Abs. 7 FStrG a. F.); Fickert, Straßenrecht in Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 3. Aufl. (1989), § 25 StrWG NRW Rn. 68.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1968 - IV C 42.66 -, a. a. O.

  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 42.72

    Abgrenzung von Bedingung, Auflage und modifizierender Auflage

    Nach dem Zweck des § 9 Abs. 7 FStrG müssen bei mangelnder Übereinstimmung zwischen dem Bauvorhaben und dem Bebauungsplan die Anbauverbote des § 9 Abs. 1 bis 5 FStrG uneingeschränkt jedenfalls überall dort berücksichtigt werden, wo die Abweichungen gerade solche Festsetzungen des Bebauungsplans betreffen, die das Verhältnis zwischen der Bundesstraße und der Bebauung der anliegenden Grundstücke beeinflussen (vgl. in ähnlichem Sinn Urteil vom 23.Oktober 1968 - BVerwG IV C 42.66 - in Buchholz 407.4 § 9 Nr. 8 [S. 50]).
  • BVerwG, 24.11.1971 - IV C 28.69

    Ausnahmen eines Anbauverbotes - Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für eine

    Während sie in den Fällen des § 9 Abs. 2 FStrG auf eine interne Mitwirkung am Baugenehmigungsverfahren beschränkt ist, handelt es sich bei § 9 Abs. 8 FStrG um ein gesondertes, bei der obersten Landesstraßenbaubehörde selbst anhängiges Genehmigungsverfahren(Urteile vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 - in BVerwGE 16, 116 [119 ff.], vom 3. September 1963 - BVerwG I C 151.59 - in BVerwGE 16, 301 [303] undvom 23. Oktober 1968 - BVerwG IV C 42.66 - in NJW 1969, 444).
  • BVerwG, 26.04.1972 - IV B 145.71

    Bindung des Berufungsgerichts an das zurückverweisende Urteil des

    Er macht dazu geltend, das Berufungsgericht habe gegen die Vorschrift des § 144 Abs. 6 VwGO verstoßen, insofern es hinsichtlich der Frage, ob die Saarlandstraße im entscheidungserheblichen Zeitpunkt bereits zur Bundesstraße aufgestuft gewesen sei, den Umfang seiner Bindung an das zurückverweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1968 - BVerwG IV C 42.66 - verkannt habe.
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